Hohe Qualität ist unser Maßstab
Zertifizierung nach ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015
Die Andreas Schmid Logistik AG, Andreas Schmid Internationale Spedition GmbH & Co. KG, Andreas Schmid Kontrakt Logistik GmbH & Co. KG, Andreas Schmid Transport GmbH sowie die BLS Bavarian Logistics Solutions GmbH sind nach ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert.
Zertifizierung nach
IFS Logistics 2.3
Die Andreas Schmid Internationale Spedition GmbH & Co. KG ist für den Umschlag / Lagerung und Organisation von Straßentransport von nicht kühlpflichtigen verpackten Lebensmitteln, Verpackungsmaterialien, Kosmetika, Hygieneartikeln, chemischen Haushaltsprodukten und Bedarfs-/Haushaltsgegenständen zertifiziert.
Die Andreas Schmid Kontrakt Logistik GmbH & Co. KG ist für die Lagerung, Kommissionierung und Versandabwicklung von kosmetischen Produkten zertifiziert.
Die Andreas Schmid Transport GmbH ist für den Straßentransport von kühlpflichtigen, verpackten Lebensmitteln zertifiziert.
Zertifizierung nach OHRIS
Die Andreas Schmid Kontrakt Logistik GmbH & Co. KG Bereich Gefahrgut & Chemie ist nach den Anforderungen des Occupation Health and Risk Managementsystems OHRIS zertifiziert.
Zertifizierung nach EN 9120:2018
Die Andreas Schmid Kontrakt Logistik GmbH & Co. KG ist als strategischer Partner der Luft- und Raumfahrtindustrie nach EN 9120 zertifiziert.
Reglementierter Beauftragter (Luftfracht)
Die Andreas Schmid Kontrakt Logistik GmbH & Co. KG und BLS Bavarian Logistics Solutions GmbH sind als reglementierter Beauftragter behördlich zugelassen.
Zertifizierung nach AEOF – Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Die Andreas Schmid Internationale Spedition GmbH & Co. KG, Andreas Schmid Kontrakt Logistik GmbH & Co. KG, BLS Bavarian Logistics Solutions GmbH und Pro-Log Fit GmbH & Co. KG sind nach AEOF (zollrechtliche Vereinfachung / Sicherheit) zertifiziert.
Sicherheit rund um den Standort des Gefahrstofflagers in Gersthofen
Dass Sie jemals von einem Störfall betroffen werden, ist durch die umfangreichen Schutzmaßnahmen äußerst unwahrscheinlich. Dennoch können wir einen solchen Störfall mit schädlichen Auswirkungen über die Grundstücksgrenzen hinaus nicht mit absoluter Wahrscheinlichkeit ausschließen. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung gemäß §17 Absatz 2 12. BImSchV fand am 28.02.2023 statt.
Hier finden Sie die Broschüre zur Information der Öffentlichkeit nach § 8a der Störfallverordnung (12. BImSchV)