Wer eine Nebentätigkeit ausübt oder neu aufnimmt, sollte prüfen, ob diese angezeigt und genehmigt werden muss. Wichtig ist, dass gesetzliche Vorgaben, insbesondere das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden und keine Interessenkonflikte mit der ASG entstehen. Bei Fragen oder Unsicherheiten informieren Sie bitte Ihre Führungskraft. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und die erforderlichen Formulare.
